Ihre Fragen – unsere Antworten

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um KFZ-Gutachten, Kosten und Ablauf.

Häufig gestellte Fragen

Bei Fremdverschulden ist das Unfallgutachten für Sie komplett kostenlos. Die Kosten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Sie haben als Geschädigter das Recht auf einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl. Bei selbstverschuldeten Unfällen oder privaten Gutachten erstellen wir Ihnen vorab ein transparentes Angebot.

In der Regel sind wir innerhalb von 60 Minuten bei Ihnen vor Ort – egal ob am Unfallort, bei Ihnen zu Hause oder in der Werkstatt. Unser Service deckt ganz Berlin und das Umland ab. Wir bieten einen 24/7-Notfallservice an, auch an Wochenenden und Feiertagen.

Ein unabhängiger KFZ-Gutachter ist empfehlenswert bei jedem Unfall mit Fremdverschulden, wenn der voraussichtliche Schaden über 750 Euro liegt. Der Gutachter dokumentiert den Schaden neutral und sichert Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung. Auch bei Oldtimer-Bewertungen, Fahrzeugkäufen oder Versicherungsfragen ist ein unabhängiges Gutachten sinnvoll.

Nein! Als Geschädigter haben Sie nach deutschem Recht das freie Wahlrecht bei der Auswahl des Gutachters. Sie sind nicht verpflichtet, den von der gegnerischen Versicherung beauftragten Gutachter zu akzeptieren. Ein unabhängiger Gutachter vertritt Ihre Interessen – nicht die der Versicherung.

In der Regel erhalten Sie Ihr fertiges Gutachten innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Fahrzeugbesichtigung. In dringenden Fällen können wir auch einen Express-Service anbieten. Das Gutachten wird Ihnen digital per E-Mail sowie in Papierform zugestellt.

Ein vollständiges Unfallgutachten umfasst: detaillierte Fotodokumentation aller Schäden, technische Schadenbeschreibung, professionelle Reparaturkosten-Kalkulation, Ermittlung der merkantilen Wertminderung, Berechnung des Nutzungsausfalls, Wiederbeschaffungswert und Restwertermittlung. Alle Angaben sind gerichtsfest dokumentiert.

Ja, Sie können frei entscheiden, ob und wo Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen. Sie haben auch das Recht auf eine fiktive Abrechnung – das bedeutet, Sie können sich den Schadensbetrag auszahlen lassen, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen (bei Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert).

Ja! Wir sind spezialisiert auf die Begutachtung aller Fahrzeugtypen, einschließlich Elektrofahrzeuge, Hybride und Fahrzeuge mit Spezialumbauten. Gerade bei E-Autos ist die fachkundige Begutachtung des Akkus und des Hochvoltsystems besonders wichtig.

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Kontaktieren Sie uns direkt – wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.

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