Unfall – was tun? Die 10 wichtigsten Schritte nach einem Verkehrsunfall

Ein Verkehrsunfall ist eine Stresssituation. Damit Sie in diesem Moment richtig handeln und keine Ansprüche verlieren, haben wir die 10 wichtigsten Schritte für Sie zusammengestellt.

Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland rund 2,3 Millionen Verkehrsunfälle. Ob kleiner Blechschaden auf dem Parkplatz oder schwerer Auffahrunfall auf der Autobahn – in den ersten Minuten nach einem Unfall entscheidet sich oft, ob Sie Ihre vollen Schadensansprüche durchsetzen können oder nicht. Viele Geschädigte machen in der Hektik vermeidbare Fehler, die sie später teuer bezahlen. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen genau, was Sie nach einem Verkehrsunfall tun sollten.

1. Unfallstelle sichern

Der erste und wichtigste Schritt: Sichern Sie die Unfallstelle ab, um Folgeunfälle zu verhindern. Schalten Sie sofort die Warnblinkanlage ein und ziehen Sie Ihre Warnweste an, bevor Sie das Fahrzeug verlassen. Stellen Sie das Warndreieck in ausreichendem Abstand auf – innerorts mindestens 50 Meter, auf Landstraßen 100 Meter und auf Autobahnen mindestens 150 Meter vor der Unfallstelle. Achten Sie dabei stets auf den fließenden Verkehr und bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr.

2. Erste Hilfe leisten und Rettungsdienst rufen

Prüfen Sie sofort, ob Personen verletzt sind. Falls ja, leisten Sie Erste Hilfe und rufen Sie umgehend den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112. Denken Sie daran: In Deutschland besteht eine gesetzliche Pflicht zur Hilfeleistung. Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar. Auch bei vermeintlich leichten Verletzungen sollten Sie einen Arzt aufsuchen lassen, da manche Verletzungen – wie ein Schleudertrauma – erst Stunden oder Tage später spürbar werden.

3. Polizei rufen

Rufen Sie in jedem Fall die Polizei unter 110, insbesondere wenn Personen verletzt wurden, erheblicher Sachschaden entstanden ist oder die Schuldfrage unklar erscheint. Der polizeiliche Unfallbericht ist ein wichtiges Beweismittel bei der späteren Schadensregulierung. Die Polizei dokumentiert den Unfallhergang, sichert Spuren und stellt die Personalien aller Beteiligten fest. Auch bei scheinbar eindeutiger Sachlage kann ein Polizeibericht später entscheidend sein, wenn die gegnerische Versicherung versucht, die Schuldfrage anders darzustellen.

4. Beweise sichern – Fotos machen

Dokumentieren Sie den Unfall so umfassend wie möglich mit Fotos und Videos. Fotografieren Sie die Gesamtsituation aus verschiedenen Perspektiven: die Endstellung der Fahrzeuge, die Fahrzeugschäden im Detail, Bremsspuren, Verkehrszeichen, Ampeln und die allgemeine Verkehrssituation. Achten Sie darauf, dass die Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge sichtbar sind. Je mehr Bildmaterial Sie haben, desto besser können ein Gutachter und gegebenenfalls ein Gericht den Unfallhergang nachvollziehen. Nutzen Sie dafür einfach Ihr Smartphone.

Tipp: Fotografieren Sie auch die Umgebung, den Straßenzustand, Wetterbedingungen und eventuelle Glasscherben oder Trümmerteile auf der Fahrbahn. Diese Details können später bei der Rekonstruktion des Unfalls entscheidend sein.

5. Unfallbericht ausfüllen

Füllen Sie gemeinsam mit dem Unfallgegner den europäischen Unfallbericht aus. Dieses Formular sollte idealerweise immer im Handschuhfach liegen. Notieren Sie die Namen, Adressen und Versicherungsdaten aller Beteiligten. Tragen Sie den Unfallhergang sachlich und korrekt ein. Wichtig: Unterschreiben Sie nur den Unfallbericht, wenn Sie mit dem Inhalt vollständig einverstanden sind. Achten Sie darauf, dass keine einseitigen Schuldzuweisungen im Bericht stehen, mit denen Sie nicht einverstanden sind. Der Unfallbericht ist kein Schuldanerkenntnis – er dient nur der Dokumentation.

6. Verletzungen dokumentieren

Suchen Sie nach einem Unfall immer zeitnah einen Arzt auf – auch wenn Sie sich zunächst gut fühlen. Viele Verletzungen wie Schleudertrauma, Prellungen oder innere Verletzungen machen sich erst Stunden oder Tage nach dem Unfall bemerkbar. Lassen Sie sich ein ärztliches Attest ausstellen, in dem alle Beschwerden und Diagnosen dokumentiert werden. Dieses Attest ist die Grundlage für spätere Schmerzensgeldansprüche. Ohne zeitnahe ärztliche Dokumentation wird es schwierig, den Zusammenhang zwischen dem Unfall und Ihren Verletzungen nachzuweisen.

7. Zeugen notieren

Gibt es Zeugen, die den Unfall beobachtet haben? Notieren Sie sich unbedingt deren Namen, Adressen und Telefonnummern. Zeugenaussagen können bei strittigen Schuldfragen den entscheidenden Unterschied machen. Fragen Sie auch Passanten, Anwohner oder andere Verkehrsteilnehmer, die möglicherweise etwas gesehen haben. Je schneller Sie Zeugen ansprechen, desto besser – denn nach einigen Minuten sind die meisten bereits weitergegangen. Falls Sie eine Dashcam nutzen, sichern Sie sofort das Videomaterial.

8. Niemals sofort Schuld eingestehen

Auch wenn Sie das Gefühl haben, den Unfall verursacht zu haben: Geben Sie am Unfallort niemals eine Schuld zu. Bleiben Sie sachlich und kooperativ, aber machen Sie keine Aussagen, die später als Schuldanerkenntnis ausgelegt werden könnten. Sätze wie „Das war mein Fehler" oder „Ich habe Sie nicht gesehen" können Ihre gesamte Schadensregulierung gefährden. Die Schuldfrage wird von Polizei, Versicherungen und gegebenenfalls Gerichten geklärt – nicht am Unfallort im Schockzustand. Beschränken Sie sich auf sachliche Angaben zum Unfallhergang.

9. Eigenen unabhängigen Gutachter beauftragen

Wenn der Unfallgegner schuld ist, haben Sie das Recht, einen eigenen unabhängigen KFZ-Sachverständigen zu beauftragen – und die Kosten dafür trägt die gegnerische Versicherung. Dieses Recht ist in § 249 BGB verankert. Lassen Sie sich ein professionelles Unfallgutachten in Berlin erstellen, um Ihre Ansprüche vollständig zu sichern. Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung zu deren eigenem Gutachter schicken. Ein Versicherungsgutachter arbeitet im Interesse der Versicherung und wird tendenziell versuchen, den Schaden möglichst niedrig zu bewerten. Ein unabhängiger Gutachter hingegen dokumentiert den tatsächlichen Schaden vollständig und deckt alle Ansprüche auf, darunter auch die merkantile Wertminderung und den Nutzungsausfall.

Wichtig: Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben. Sie haben das Recht auf freie Gutachterwahl. Nutzen Sie dieses Recht, um den vollen Schadensersatz zu erhalten.

10. Anwalt einschalten und Schadensansprüche geltend machen

Bei einem Unfall mit Fremdverschulden empfiehlt es sich, einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt einzuschalten. Auch dessen Kosten werden von der gegnerischen Versicherung getragen. Ein erfahrener Anwalt kennt alle Ansprüche, die Ihnen zustehen, und stellt sicher, dass Sie nichts verschenken. Zu Ihren Ansprüchen gehören unter anderem:

  • Reparaturkosten – die vollständigen Kosten für die fachgerechte Instandsetzung Ihres Fahrzeugs
  • Merkantile Wertminderung – der Wertverlust Ihres Fahrzeugs aufgrund der Unfallhistorie, ermittelt durch eine professionelle Fahrzeugbewertung
  • Nutzungsausfall – Entschädigung für die Tage, an denen Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen konnten
  • Mietwagenkosten – falls Sie während der Reparatur einen Ersatzwagen benötigen
  • Schmerzensgeld – bei Personenschäden
  • Ab- und Anmeldekosten – bei einem Totalschaden
  • Gutachterkosten – die Kosten für Ihren unabhängigen Sachverständigen
  • Anwaltskosten – die Kosten für Ihren Rechtsanwalt

Versicherungen versuchen häufig, einzelne Positionen zu kürzen oder ganz zu streichen. Mit einem Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen und einem erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite sind Sie bestens aufgestellt, um Ihre vollen Ansprüche durchzusetzen.

Zusammenfassung: Ihre Checkliste nach dem Unfall

Hier noch einmal alle 10 Schritte im Überblick:

  1. Unfallstelle sichern (Warnblinkanlage, Warnweste, Warndreieck)
  2. Erste Hilfe leisten und Rettungsdienst rufen (112)
  3. Polizei verständigen (110)
  4. Beweise sichern mit Fotos und Videos
  5. Europäischen Unfallbericht ausfüllen
  6. Verletzungen ärztlich dokumentieren lassen
  7. Zeugen und deren Kontaktdaten notieren
  8. Keine Schuld eingestehen
  9. Eigenen unabhängigen Gutachter beauftragen
  10. Anwalt einschalten und alle Ansprüche geltend machen

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Weiterführende Informationen

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