Nach einem Verkehrsunfall meldet sich häufig sehr schnell die gegnerische Versicherung und bietet an, einen eigenen Gutachter zu schicken. Auf den ersten Blick klingt das praktisch und unkompliziert. Doch Vorsicht: Was die Versicherung als Service darstellt, dient in erster Linie ihren eigenen Interessen. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, warum Sie immer einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen beauftragen sollten – und warum das bei Fremdverschulden für Sie komplett kostenlos ist.
Versicherungsgutachter arbeiten im Interesse der Versicherung
Lassen Sie sich nicht täuschen: Ein Gutachter, der von der gegnerischen Versicherung beauftragt und bezahlt wird, ist nicht unparteiisch. Er wird regelmäßig von dieser Versicherung beauftragt und hat ein wirtschaftliches Interesse daran, diese Geschäftsbeziehung aufrechtzuerhalten. Das bedeutet in der Praxis, dass Versicherungsgutachter dazu neigen, Schadensummen möglichst niedrig anzusetzen.
Konkret kann das bedeuten, dass im Gutachten günstigere Ersatzteile kalkuliert werden, Reparaturzeiten gekürzt werden oder Schäden als weniger gravierend eingestuft werden, als sie tatsächlich sind. Das Ergebnis: Sie erhalten weniger Geld, als Ihnen tatsächlich zusteht. In unserer Praxis erleben wir regelmäßig, dass Versicherungsgutachten den Schaden um 20 bis 40 Prozent zu niedrig bewerten.
Ein unabhängiger Gutachter deckt ALLE Schäden auf
Ein unabhängiger KFZ-Sachverständiger arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse als Geschädigter. Er dokumentiert jeden einzelnen Schaden gewissenhaft und vollständig – ohne Rücksicht auf die Interessen einer Versicherungsgesellschaft. Das umfasst nicht nur die offensichtlichen Blechschäden, sondern auch versteckte Schäden an der Fahrzeugstruktur, der Elektronik oder der Mechanik, die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind.
Ein gründliches, unabhängiges Unfallgutachten umfasst typischerweise:
- Detaillierte Fotodokumentation aller Schäden (oft 30 bis 50 Fotos)
- Professionelle Schadenkalkulation mit anerkannter Software (Audatex oder DAT)
- Überprüfung auf verdeckte Schäden und Vorschäden
- Ermittlung der exakten Reparaturkosten auf Basis von Herstellervorgaben
- Berechnung der Reparaturdauer und des Nutzungsausfalls
- Ermittlung der merkantilen Wertminderung
- Prüfung, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt
Merkantile Wertminderung wird oft unterschlagen
Die merkantile Wertminderung ist einer der häufigsten Posten, den Versicherungsgutachter verschweigen oder deutlich zu niedrig ansetzen. Dabei handelt es sich um den Wertverlust Ihres Fahrzeugs, der allein dadurch entsteht, dass es einen Unfallschaden hatte – selbst nach einer perfekten Reparatur.
Ein Fahrzeug mit Unfallhistorie erzielt beim Weiterverkauf immer einen niedrigeren Preis als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug. Dieser Unterschied ist die merkantile Wertminderung, und die gegnerische Versicherung muss sie Ihnen ersetzen. Eine professionelle Fahrzeugbewertung stellt sicher, dass dieser Wertverlust korrekt beziffert wird. Bei neueren Fahrzeugen kann die Wertminderung schnell mehrere hundert bis mehrere tausend Euro betragen. Versicherungsgutachter beziffern diesen Betrag entweder gar nicht oder setzen ihn deutlich zu niedrig an. Ein unabhängiger Gutachter berechnet die Wertminderung nach anerkannten Methoden und sichert Ihnen diesen Anspruch.
Beispiel aus unserer Praxis: Bei einem drei Jahre alten BMW 3er mit einem Heckschaden von 6.500 Euro Reparaturkosten ermittelte der Versicherungsgutachter eine Wertminderung von 300 Euro. Unser unabhängiges Gutachten ergab eine Wertminderung von 1.400 Euro – das sind 1.100 Euro mehr für unseren Kunden.
Nutzungsausfall: Geld für jeden Tag ohne Auto
Wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall in der Werkstatt steht und Sie keinen Mietwagen nehmen, steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Diese Entschädigung gibt es für jeden Tag, an dem Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können – von der Schadensmeldung bis zur Fertigstellung der Reparatur.
Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach dem Fahrzeugtyp und kann zwischen 23 und 175 Euro pro Tag betragen. Bei einer Reparaturdauer von zwei Wochen kommen so schnell mehrere hundert Euro zusammen. Ein unabhängiger Gutachter berechnet den Nutzungsausfall korrekt auf Basis der tatsächlich notwendigen Reparaturdauer. Versicherungsgutachter hingegen neigen dazu, die Reparaturdauer zu verkürzen, wodurch Ihnen Nutzungsausfall entgeht.
Kostenlos bei Fremdverschulden – Ihr gutes Recht
Viele Geschädigte scheuen die Beauftragung eines eigenen Gutachters, weil sie die Kosten fürchten. Diese Sorge ist unbegründet: Wenn der Unfallgegner den Unfall verursacht hat, übernimmt dessen Versicherung die Kosten für Ihr unabhängiges Gutachten. Das ist gesetzlich klar geregelt und durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigt.
Die Kosten für einen unabhängigen Sachverständigen gehören zu den erstattungsfähigen Schadenskosten nach einem Unfall. Das bedeutet: Sie beauftragen den Gutachter, und die gegnerische Versicherung bezahlt. Für Sie entstehen keinerlei Kosten – weder für das Gutachten noch für die Fahrzeugbesichtigung.
Ihr Recht auf freie Gutachterwahl: § 249 BGB
Die gesetzliche Grundlage für Ihr Recht auf einen eigenen Gutachter ist § 249 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Dieser Paragraph regelt den Schadensersatz und besagt, dass der Geschädigte so zu stellen ist, wie er ohne das schädigende Ereignis stehen würde. Dazu gehört auch die freie Wahl des Sachverständigen.
Die gegnerische Versicherung darf Ihnen weder einen bestimmten Gutachter vorschreiben noch die Beauftragung eines eigenen Gutachters verweigern. Auch der häufig gehörte Hinweis, man solle doch zunächst abwarten oder das Fahrzeug bei einem Partnerbetrieb der Versicherung vorstellen lassen, ist eine Taktik, um Ihre Ansprüche zu schmälern. Lassen Sie sich davon nicht beeindrucken.
Wichtig zu wissen: Die Versicherung kann Ihnen keinen Gutachter vorschreiben. Sie haben immer das Recht, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Dieses Recht ist durch zahlreiche BGH-Urteile bestätigt.
Die häufigsten Tricks der Versicherungen
Versicherungen setzen verschiedene Strategien ein, um die Schadenssumme zu drücken. Als Geschädigter sollten Sie diese Taktiken kennen:
- Schnelle Kontaktaufnahme: Die Versicherung meldet sich oft noch am Unfalltag und bietet einen schnellen Schadensservice an. Das Ziel: Sie sollen keinen eigenen Gutachter beauftragen.
- Eigenen Gutachter schicken: Die Versicherung bietet an, einen Gutachter vorbeizuschicken – natürlich einen, der in ihrem Auftrag arbeitet.
- Kostenvoranschlag statt Gutachten: Bei Schäden unter 750 Euro wird oft behauptet, ein Kostenvoranschlag reiche aus. Doch ein vollständiges Gutachten deckt mehr Ansprüche auf.
- Kürzung der Reparaturkosten: Die Versicherung kürzt die im Gutachten kalkulierten Kosten eigenmächtig – zum Beispiel durch den Verweis auf günstigere Werkstätten oder Ersatzteile.
- Verweigerung der Wertminderung: Die merkantile Wertminderung wird mit verschiedenen Begründungen abgelehnt oder stark gekürzt.
- Verkürzung des Nutzungsausfalls: Die Versicherung erkennt nicht die volle Reparaturdauer an und zahlt weniger Nutzungsausfall.
Unabhängiger Gutachter vs. Versicherungsgutachter: Der Vergleich
Zusammengefasst zeigt sich der Unterschied in den Ergebnissen deutlich. Ein unabhängiger Gutachter ermittelt die vollständigen Reparaturkosten auf Basis der Herstellervorgaben. Er berechnet die tatsächliche merkantile Wertminderung nach anerkannten Methoden. Er kalkuliert den Nutzungsausfall auf Basis der realen Reparaturdauer. Er dokumentiert alle Schäden, auch verdeckte und strukturelle Schäden. Und er erstellt ein gerichtsfestes Gutachten, das auch vor Gericht Bestand hat.
Der Versicherungsgutachter hingegen kalkuliert die Reparaturkosten tendenziell niedrig, setzt die Wertminderung gering an oder lässt sie ganz weg, verkürzt die Reparaturdauer und damit den Nutzungsausfall und übersieht oder verschweigt verdeckte Schäden.
Fazit: Beauftragen Sie immer einen unabhängigen Gutachter
Die Beauftragung eines unabhängigen KFZ-Sachverständigen nach einem Unfall mit Fremdverschulden ist Ihr gutes Recht und kostet Sie keinen Cent. Der finanzielle Unterschied zwischen einem Versicherungsgutachten und einem unabhängigen Gutachten kann mehrere tausend Euro betragen. Nehmen Sie das Angebot der gegnerischen Versicherung nicht an und beauftragen Sie stattdessen einen qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen.
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