Dashcam als Beweismittel: Was ist erlaubt und sinnvoll?

Dashcams werden in Deutschland immer beliebter. Doch was sagt die Rechtsprechung? Wir erklären die aktuelle Gesetzeslage, geben praktische Tipps zur Nutzung und zeigen, wie Dashcam-Aufnahmen die Begutachtung nach einem Unfall unterstützen.

Lange Zeit war die rechtliche Lage in Deutschland unklar: Durften Dashcam-Aufnahmen vor Gericht als Beweismittel verwendet werden? Am 15. Mai 2018 schuf der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem Urteil (Az. VI ZR 233/17) endlich Klarheit. Das Gericht entschied, dass Dashcam-Aufnahmen grundsätzlich als Beweismittel in Zivilprozessen zulässig sind, auch wenn die permanente und anlasslose Aufnahme des Verkehrsgeschehens gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt.

BGH-Urteil 2018: Der Wendepunkt für Dashcams in Deutschland

Der BGH wog dabei das Interesse des Unfallgeschädigten an einer effektiven Beweisführung gegen die datenschutzrechtlichen Bedenken ab. Das Ergebnis: Das Beweisinteresse überwiegt im Einzelfall. Allerdings bedeutet dies nicht, dass jede Dashcam-Aufnahme automatisch vor Gericht zugelassen wird. Die Umstände der Aufnahme spielen eine wesentliche Rolle.

Datenschutzrechtliche Anforderungen

Auch nach dem BGH-Urteil bleibt der Datenschutz ein wichtiger Aspekt bei der Nutzung von Dashcams. Um sowohl rechtlich auf der sicheren Seite zu sein als auch die Verwertbarkeit der Aufnahmen zu gewährleisten, sollten Sie folgende Punkte beachten:

Loop-Aufnahme statt Daueraufzeichnung

Die wichtigste Empfehlung: Nutzen Sie die sogenannte Loop-Funktion Ihrer Dashcam. Dabei werden ältere Aufnahmen automatisch überschrieben, wenn die Speicherkarte voll ist. So wird sichergestellt, dass keine anlasslose Langzeitüberwachung stattfindet. Die meisten modernen Dashcams bieten diese Funktion standardmäßig an. Typische Loop-Intervalle liegen bei 1, 3 oder 5 Minuten.

Ereignisbasierte Aufnahme (G-Sensor)

Viele Dashcams verfügen über einen integrierten G-Sensor (Beschleunigungssensor), der bei einem plötzlichen Aufprall oder starken Bremsmanöver die aktuelle Aufnahme automatisch vor dem Überschreiben schützt. Diese Funktion ist aus datenschutzrechtlicher Sicht besonders vorteilhaft, da nur anlassbezogene Aufnahmen dauerhaft gespeichert werden.

Was Sie vermeiden sollten

  • Keine permanente Speicherung: Speichern Sie nicht sämtliche Aufnahmen dauerhaft ab. Verwenden Sie die Loop-Funktion, damit alte Aufnahmen regelmäßig überschrieben werden.
  • Keine Veröffentlichung: Stellen Sie Dashcam-Aufnahmen nicht ins Internet oder in soziale Medien. Die Persönlichkeitsrechte anderer Verkehrsteilnehmer müssen gewahrt bleiben.
  • Kein Filmen von Personen: Richten Sie die Kamera nicht gezielt auf Personen oder private Bereiche. Die Dashcam sollte ausschließlich das Verkehrsgeschehen aufnehmen.
  • Keine Audio-Aufnahme von Dritten: In vielen Situationen ist das Aufzeichnen von Gesprächen Dritter ohne deren Einwilligung unzulässig. Deaktivieren Sie im Zweifel die Mikrofonfunktion.

Tipp: Aktivieren Sie die Loop-Aufnahme mit einem Intervall von 3 Minuten und stellen Sie den G-Sensor auf mittlere Empfindlichkeit ein. So haben Sie im Ernstfall eine verwertbare Aufnahme, ohne datenschutzrechtlich angreifbar zu sein.

Was die Dashcam im Idealfall aufzeichnet

Damit Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel wirklich nützlich sind, sollten sie bestimmte Informationen liefern. Die folgenden Punkte sind besonders relevant:

  • Unfallhergang: Die Aufnahme sollte den Moment des Zusammenstoßes klar zeigen, einschließlich der Fahrbewegungen beider Fahrzeuge in den Sekunden vor dem Aufprall.
  • Verkehrssituation: Ampelphasen, Verkehrsschilder, Vorfahrtsregelungen und das allgemeine Verkehrsgeschehen im Umfeld des Unfalls sind wertvolle Informationen.
  • Datum und Uhrzeit: Ein eingeblendeter Zeitstempel erhöht die Beweiskraft der Aufnahme erheblich. Stellen Sie sicher, dass Datum und Uhrzeit in Ihrer Dashcam korrekt eingestellt sind.
  • Kennzeichen: Bei ausreichender Videoauflösung können Kennzeichen anderer beteiligter Fahrzeuge erkannt werden, was bei Fahrerflucht entscheidend sein kann.
  • Wetterbedingungen: Die Aufnahme dokumentiert automatisch die Sicht- und Straßenverhältnisse zum Unfallzeitpunkt, was für die Bewertung der Schuldfrage relevant sein kann.

Praktische Tipps zur Installation

Die richtige Montage und Einrichtung Ihrer Dashcam ist entscheidend für die Qualität der Aufnahmen und die Rechtssicherheit. Beachten Sie folgende Hinweise:

  • Position: Montieren Sie die Kamera hinter dem Rückspiegel, möglichst mittig an der Windschutzscheibe. So erfasst die Kamera den größten Bereich des vorderen Verkehrsgeschehens, ohne Ihre Sicht zu beeinträchtigen.
  • Blickfeld: Wählen Sie ein Modell mit einem Weitwinkelobjektiv (mindestens 130 Grad). Damit werden auch die seitlichen Bereiche der Fahrbahn erfasst.
  • Auflösung: Eine Auflösung von mindestens 1080p (Full HD) ist empfehlenswert. Damit können auch Details wie Kennzeichen oder Verkehrsschilder gut erkannt werden. Modelle mit 1440p oder 4K bieten noch mehr Detailgenauigkeit.
  • Speicherkarte: Verwenden Sie eine hochwertige microSD-Karte mit hoher Schreibgeschwindigkeit (Class 10 oder UHS-I). Karten mit 64 oder 128 GB bieten ausreichend Speicherplatz für die Loop-Aufnahme.
  • Stromversorgung: Schließen Sie die Dashcam über den Zigarettenanzünder oder einen USB-Anschluss an. Fest verdrahtete Installationen bieten zusätzlich die Möglichkeit einer Parküberwachung.

Tipp: Überprüfen Sie regelmäßig die Funktionsfähigkeit Ihrer Dashcam. Kontrollieren Sie, ob die Speicherkarte korrekt arbeitet und ob Datum sowie Uhrzeit richtig eingestellt sind. Eine defekte oder falsch konfigurierte Kamera nützt im Ernstfall nichts.

Empfohlene Einstellungen im Überblick

  • Auflösung: 1080p oder höher
  • Bildrate: 30 fps (Bilder pro Sekunde) für flüssige Aufnahmen
  • Loop-Intervall: 3 Minuten
  • G-Sensor: Mittlere Empfindlichkeit
  • Zeitstempel: Aktiviert (Datum, Uhrzeit, optional GPS-Daten)
  • Audioaufnahme: Im Fahrzeuginneren aktiviert, bei Bedenken deaktivieren
  • Parküberwachung: Optional, bei Bedarf aktivieren (nur bei fest verdrahteter Installation)

Wie Dashcam-Aufnahmen die Begutachtung unterstützen

Für einen KFZ-Sachverständigen sind Dashcam-Aufnahmen eine äußerst wertvolle Ergänzung zur klassischen Schadensbeurteilung. Die Aufnahmen liefern Informationen, die bei einer nachträglichen Besichtigung des Fahrzeugs allein nicht mehr rekonstruiert werden können:

  • Unfallrekonstruktion: Die Videoaufnahme ermöglicht es dem KFZ-Sachverständigen bei der Unfallbegutachtung, den genauen Unfallhergang nachzuvollziehen. Geschwindigkeit, Aufprallwinkel und die Dynamik des Zusammenstoßes können präziser bestimmt werden.
  • Schadensplausibilität: Der Gutachter kann prüfen, ob die am Fahrzeug festgestellten Schäden mit dem auf Video dokumentierten Unfallhergang übereinstimmen. Dies schützt sowohl vor ungerechtfertigten Forderungen als auch vor Kürzungen durch die Versicherung.
  • Schuldfrage: Die Aufnahme kann eindeutig belegen, wer den Unfall verursacht hat. Dies ist besonders bei strittigen Situationen wie Spurwechseln, Vorfahrtsverletzungen oder Rotlichtverstößen von großem Wert.
  • Vorschäden: Dashcam-Aufnahmen, die kurz vor dem Unfall entstanden sind, können den Zustand des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadensereignis dokumentieren und so die Abgrenzung von Vorschäden erleichtern.

Fazit: Eine lohnende Investition

Seit dem BGH-Urteil von 2018 sind Dashcam-Aufnahmen ein anerkanntes Beweismittel vor deutschen Gerichten. Wer die datenschutzrechtlichen Vorgaben beachtet und die Dashcam richtig konfiguriert, kann im Falle eines Unfalls von einer deutlich besseren Beweislage profitieren. Die Investition in eine gute Dashcam liegt typischerweise zwischen 50 und 200 Euro und kann sich im Ernstfall vielfach auszahlen.

Besonders in Kombination mit einem professionellen KFZ-Unfallgutachten bilden Dashcam-Aufnahmen eine starke Grundlage, um Ihre Ansprüche nach einem Unfall durchzusetzen. Der Gutachter kann die Videoaufnahmen in seine Analyse einbeziehen und so ein noch fundiertes und umfassenderes Gutachten erstellen.

Weiterführende Informationen

  • Unfallgutachten – So fließen Dashcam-Aufnahmen in die professionelle Schadensbegutachtung ein.
  • Kontakt & Terminbuchung – Bringen Sie Ihre Dashcam-Aufnahmen mit zum Termin in unserem Büro in Berlin-Moabit.

Unfall gehabt? Dashcam-Aufnahmen vorhanden?

Bringen Sie Ihre Dashcam-Aufnahmen mit zum Termin. Wir beziehen das Videomaterial in unser Gutachten ein. Bei Fremdverschulden ist das Gutachten für Sie komplett kostenlos.

Jetzt Termin vereinbaren +49 178 5357007

Wir erstellen Ihr Unfallgutachten

Bringen Sie Ihre Dashcam-Aufnahmen mit zum Termin. Wir beziehen das Videomaterial in unsere Begutachtung ein und stärken so Ihre Ansprüche. Bei Fremdverschulden ist unser Gutachten für Sie kostenlos.

Brauchen Sie Hilfe?